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   LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2004 - 11 Sa 2096/03   

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LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2004 - 11 Sa 2096/03 (https://dejure.org/2004,7470)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.06.2004 - 11 Sa 2096/03 (https://dejure.org/2004,7470)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Juni 2004 - 11 Sa 2096/03 (https://dejure.org/2004,7470)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2004 - 11 Sa 2096/03
    Darunter wird derjenige verstanden, der dem Betrieb räumlich, fachlich und persönlich am Nächsten steht und deshalb den Erfordernissen und Eigenarten des Betriebes und der darin tätigen Arbeitnehmer am Besten gerecht wird (BAG 04.12.2002 - 10 AZR 113/02 - juris Rn 29; BAG 20.03.1991 - 4 AZR 455/90 - NZA 1991, 736, 739), was insbesondere auch der Tarifvertrag sein kann, der die Mehrheit der Arbeitnehmer erfasst (BAG 05.09.1990 aaO; Kissel Arbeitskampfrecht § 26 Rn 77).

    Hinzu kämen die Schwierigkeiten durch Wechsel in der Gewerkschaftszugehörigkeit (BAG 05.09.1990 aaO S. 204; 20.03.1991 aaO S.738 f; 26.01.1994 - 10 AZR 611/92 - NZA 1994, 1038, 1040 f; 04.12.2002 - 10 AZR 113/02 - juris Rn 29 f).

    Aber er käme während des Bestehens eines im Sinne der oben dargestellten Rechtsprechung spezielleren Tarifvertrages nicht zur Anwendung, sondern würde verdrängt (BAG 20.03.1991 aaO S.739).

    Entgegen der Auffassung des Verfügungsbeklagten folgt kein anderes Ergebnis aus den vom Hessischen Landesarbeitsgericht (02.05.2003 NZA 2003, 679, 68O) herangezogenen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 20.03.1991 (aaO) und vom 26.10.1971 (- 1 AZR 113/68 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 44).

  • BAG, 06.06.2000 - 1 ABR 10/99

    Voraussetzungen der Gewerkschaftseigenschaft

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2004 - 11 Sa 2096/03
    Dies alles muss eine Arbeitnehmervereinigung sicherstellen, um Tarifverträge abschließen zu können (BAG 06.06.2000 - 1 ABR 10/99 - NZA 2001, 160, 162).

    Ist es noch nicht zu ernsthaften Verhandlungen über einen Tarifvertrag gekommen, kann im Einzelfall auch die Prognose ausreichen, aufgrund der Organisationsstärke sei die Aufnahme von Tarifverhandlungen ernsthaft zu erwarten (BAG 06.06.2000 aaO).

    Dies gilt um so mehr, als es sich bei der Mehrzahl der Mitglieder und einem Großteil der angesprochen potentiellen Mitglieder um Spezialisten in Schlüsselstellungen handelt, deren Arbeitsniederlegungen weitreichende Folgen haben und deren Arbeitsleistung nicht von anderen übernommen werden kann (vgl. nur BAG 06.06.2000 aaO).

    Dies alles muss eine Arbeitvereinigung sicherstellen, um als Tarifvertragspartei Tarifverträge abschließen zu können (BAG 06.06.2000 - 1 ABR 10/99 - NZA 2001, 160, 163).

  • LAG Hamm, 31.05.2000 - 18 Sa 858/00

    Begriff der Streikmaßnahme; Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2004 - 11 Sa 2096/03
    Der Antrag muss also die konkrete Verletzungshandlung, deren künftige Begehung verboten werden soll, so genau bezeichnen, dass der Antragsgegner sich erschöpfend verteidigen kann und der Antrag rechtskraft- und vollstreckungsfähig ist (LAG Hamm 31.05.2000 - 18 Sa 858/00 - juris Rz 50).

    Weiterhin setzt der Verfügungsgrund voraus, dass der Erlass der einstweiligen Verfügung zur Abwehr wesentlicher Nachteile notwendig ist, was nicht nur bejaht werden kann, wenn eine Notlage oder Existenzgewährdung zu befürchten ist (Walker, ZfA 1995, 185, 202 f.; LAG Hamm aaO und 31.05.2000 - 18 Sa 858/00 - juris Rz 58).

    Dabei kommt es nicht vorrangig auf die Höhe des möglicherweise eintretenden Schadens auf Seiten der jeweiligen Antragsteller an, sondern in erster Linie ist der zu erwartende Ausgang eines Hauptsacheverfahrens zu berücksichtigen (Walker aaO S. 205f; Dütz, BB 1980, 533, 539; LAG Rheinland-Pfalz aaO; LAG Niedersachsen 25.03.1987 - 4 Sa 328/97 NZA Beilage 2/98 35, 38; LAG Hamm 31.05.2000 - 18 Sa 858/00 - juris Rn 87 f ).

  • BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 113/02

    Tarifpluralität - Metallhandwerk/Baugewerbe

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2004 - 11 Sa 2096/03
    Darunter wird derjenige verstanden, der dem Betrieb räumlich, fachlich und persönlich am Nächsten steht und deshalb den Erfordernissen und Eigenarten des Betriebes und der darin tätigen Arbeitnehmer am Besten gerecht wird (BAG 04.12.2002 - 10 AZR 113/02 - juris Rn 29; BAG 20.03.1991 - 4 AZR 455/90 - NZA 1991, 736, 739), was insbesondere auch der Tarifvertrag sein kann, der die Mehrheit der Arbeitnehmer erfasst (BAG 05.09.1990 aaO; Kissel Arbeitskampfrecht § 26 Rn 77).

    Hinzu kämen die Schwierigkeiten durch Wechsel in der Gewerkschaftszugehörigkeit (BAG 05.09.1990 aaO S. 204; 20.03.1991 aaO S.738 f; 26.01.1994 - 10 AZR 611/92 - NZA 1994, 1038, 1040 f; 04.12.2002 - 10 AZR 113/02 - juris Rn 29 f).

  • BAG, 26.01.1994 - 10 AZR 611/92

    Tarifpluralität - Betrieb des Baugewerbes - Landwirtschaftliches

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2004 - 11 Sa 2096/03
    Hinzu kämen die Schwierigkeiten durch Wechsel in der Gewerkschaftszugehörigkeit (BAG 05.09.1990 aaO S. 204; 20.03.1991 aaO S.738 f; 26.01.1994 - 10 AZR 611/92 - NZA 1994, 1038, 1040 f; 04.12.2002 - 10 AZR 113/02 - juris Rn 29 f).

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch soweit und obwohl es zur Folge hätte, dass Arbeitnehmer/ innen ihren eigenen Tarifschutz oder auch den Schutz eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages verlieren, ohne dass ihnen die Wirkungen des Tarifvertrages, dem Vorrang zugesprochen wird, zugute kommt, was das Bundesarbeitsgericht im Interesse der Rechtssicherheit und -klarheit hinnimmt (05.09.1990 aaO S.204; 26.01.1994 aaO S.1041).

  • LAG Hessen, 02.05.2003 - 9 Sa Ga 636/03

    Klage auf Unterlassen von Streikaufrufen; Rechtswidrigkeit des Streiks; Schutz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2004 - 11 Sa 2096/03
    Die dem Tarifvertrag immanente relative Friedenspflicht verbietet den Tarifparteien, einen bestehenden Tarifvertrag inhaltlich dadurch in Frage zu stellen, dass sie Änderungen oder Verbesserungen der vertraglich geregelten Gegenstände mit Mitteln des Arbeitskampfes erreichen wollen (BAG 21.12.1982 - 1AZR 411/80 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 9; Hess. LAG 02.05.2003 - 9 Sa Ga 638/03 - NZA 2003, 679, 681).

    Entgegen der Auffassung des Verfügungsbeklagten folgt kein anderes Ergebnis aus den vom Hessischen Landesarbeitsgericht (02.05.2003 NZA 2003, 679, 68O) herangezogenen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 20.03.1991 (aaO) und vom 26.10.1971 (- 1 AZR 113/68 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 44).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.03.1986 - 1 Ta 50/86

    Unterlassungsanspruch; Arbeitsniederlegung; Leistungsverfügung; Einstweilige

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2004 - 11 Sa 2096/03
    Dieser wäre nicht rechtmäßig und deshalb ein rechtswidriger Eingriff in das Recht der Verfügungsklägerin am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (LAG Rheinland-Pfalz 05.03.1986 - 1 Ta 50/86 - NZA 1986, 264, 265).

    aa) Da es sich bei einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung eines Streiks um eine Befriedigungsverfügung handelt, die nicht nur eine vorläufige Sicherung bewirkt, sondern für die Dauer ihrer Geltung vollendete Tatsachen schafft, hat im Rahmen der Prüfung des Verfügungsgrundes eine abschließende Interessenabwägung stattzufinden (vgl. nur LAG Rheinland-Pfalz 05.03.1986 - 1 Ta 50/86 - NZA 1986, 264, 265; Düwell/ Lipke/ Krönig Arbeitsgerichtsverfahren § 63 Rd. Ziff. 47).

  • BAG, 13.07.1993 - 1 AZR 676/92

    Prämie an Nichtstreikende und tarifliches Maßregelungsverbot

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2004 - 11 Sa 2096/03
    (BAG 13.07.1993 - 1 AZR 676/92 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 127).
  • BAG, 05.09.1990 - 4 AZR 59/90

    Mischbetrieb; Tarifpluralität

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2004 - 11 Sa 2096/03
    Denn die im Betrieb der Verfügungsklägerin geltenden Tarifverträge erfassen nach ihrem Geltungsbereich alle Arbeitnehmer und alle Arbeitnehmerinnen der Verfügungsklägerin, also auch die in der Flugsicherung Tätigen, für die ja der Verfügungsbeklagte Abschlüsse erzielen will (vgl. zum Begriff der Tarifpluralität BAG 05.09.1990 - 4 AZR 459/90 - NZA 1991, 202, 203, Schliemann, Sonderbeilage zu NZA Heft 24/00, 24, 25 f).
  • BAG, 26.10.1971 - 1 AZR 113/68

    Fragen zur Rechtmäßigkeit eines Streiks -; Umfang der Betriebsratstätigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2004 - 11 Sa 2096/03
    Entgegen der Auffassung des Verfügungsbeklagten folgt kein anderes Ergebnis aus den vom Hessischen Landesarbeitsgericht (02.05.2003 NZA 2003, 679, 68O) herangezogenen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 20.03.1991 (aaO) und vom 26.10.1971 (- 1 AZR 113/68 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 44).
  • LAG Hamm, 08.08.1985 - 8 Sa 1498/85

    Arbeitskampf; Streik; Erzwingung des Abschlusses eines Firmentarifvertrages;

  • ArbG Düsseldorf, 01.08.2007 - 11 Ga 74/07

    Arbeitskampf, Spartentarifvertrag, Tarifeinheit, Paritätsprinzip, einstweilige

    Die Verfassungsgarantie aus Art. 9 Abs. 3 GG steht dem nicht entgegen, da sie nur für rechtsmäßige Arbeitskämpfe gilt (Brox/Rüthers, Arbeitskampfrecht, 2. Auflage, RZ 766; LAG Rheinland-Pfalz 22.06.2004, 11 Sa 2096/03).

    Da die von der Verfügungsbeklagten angestrebten Regelungen nach dem Grundsatz der Tarifeinheit nicht zur Geltung kämen, verstößt die kampfmäßige Erzwingung eines solchen Tarifvertrages gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ( vgl. LAG Rheinland-Pfalz 22.06.2004, 11 Sa 2096/03; Buchner, BB 2003, 2121 ff.; Rolfs/Clemens NZA 2004, 410 ff.).

    Die Kammer folgt dieser Rechtssprechung gerade im Eilverfahren, um im Interesse des Vertrauensschutzes nicht von der ständigen höchstrichterlichen Rechtssprechung abzuweichen (vgl. ebenso LAG Rheinland-Pfalz 22.06.2004, 11 Sa 2096/03).

    cc) Ein Streik der Verfügungsbeklagten mit dem Ziel, einen Tarifvertrag für das G. abzuschließen bzw. über dessen Abschluss zu verhandeln, der dann nicht zur Anwendung kommt, verstößt gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot (LAG Rheinland-Pfalz 22.06.2004, 11 Sa 2096/03; Buchner, BB 2003, 2121 ff.; Rolfs/Clemens NZA 2004, 410 ff.).

    Das LAG Rheinland-Pfalz hat in der Entscheidung vom 22.06.2004, 11 Sa 2096/03 im Hinblick auf die abweichende Entscheidung des LAG Hessen vom 02.05.2003 - 9 Sa Ga 637/03 dazu folgendes zutreffend ausgeführt:.

    Weil es sich bei einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung um eine Befriedigungsverfügung handelt, die nicht nur eine vorläufige Sicherung bewirkt, sondern für die Dauer ihrer Geltung vollendete Tatsachen schafft, hat im Rahmen der Prüfung des Verfügungsgrundes eine Interessenabwägung stattzufinden (LAG Rheinland-Pfalz 05.03.1986, 1 Ta 50/86; 23.06.2004, 11 Sa 2096/03).

  • LAG Hessen, 22.07.2004 - 9 SaGa 593/04

    Tariffähigkeit

    In einer Parallelsache zwischen der ... GmbH, wo von etwa 15 Fluglotsen ca. 75 % Mitglieder bei dem Verfügungsbeklagten sind, und diesem haben das Arbeitsgericht Mainz und das LAG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 11. Juni 2004 - 11 Sa 2096/03 - Bl. 737 ff. d. A.) den Anträgen der Verfügungsklägerin stattgegeben und dem Verfügungsbeklagten den Streik untersagt.

    Diese Faktizität kann jedoch nicht zu einer Grundrechtsbeeinträchtigung führen und das Recht des Verfügungsbeklagten aus Art. 9 Abs. 3 GG, eine Arbeitnehmerkoalition zu bilden, beschneiden (LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 11. Juni 2004 - 11 Sa 2096/03 - S. 13 ff., Bl. 749 ff. d. A.).

    Es sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, warum diese Infrastruktur nicht für die Durchführung von Arbeitskampfmaßnahme ausreichen soll, die angesichts der homogenen Beschäftigungsstruktur der Mitglieder und deren örtlichen Zusammenfassung ohnehin mit relativ geringem Organisationsaufwand bewerkstelligt werden können (LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 11. Juni 2004 - 11 Sa 2096/03 - S. 15 ff., Bl. 751 ff. d. A.).

  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2004 - 4 TaBV 1/04

    Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaft Metall

    Die Landesarbeitsgerichte sind dieser Rechtsprechung soweit ersichtlich gefolgt (vgl. nur LAG Berlin, 21.06.1996 - 6 TaBV 2/96 - AP TVG § 2 Nr. 48 (GKD); LAG Frankfurt, 08.08.2003 - 12 TaBV 138/01 (UFO); LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2004 - 11 Sa 2096/03 (Fluglotsen)).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 11 Sa 208/07

    Untersagung von Streikmaßnahmen zum Zwecke des Abschlusses von Tarifverträgen für

    Die hiergegen gerichtete Berufung hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 22.06.2004 - Az: 11 Sa 2096/03 - zurückgewiesen (vgl. Anlagenordner).

    Im Übrigen kann auf die Begründung des Berufungsurteils vom 22.06.2004 im einstweiligen Verfügungsverfahren (Az: 11 Sa 2096/03) unter Ziffer II 2 a verwiesen werden.

  • ArbG Düsseldorf, 19.11.2008 - 2 Ga 98/08

    Streikrecht, Friedenspflicht

    Der Erlass einer einstweiligen Verfügung ist auch im Arbeitskampf grundsätzlich zulässig,(LAG Schleswig Holstein v. 10.12.1996, 6 Sa 577/96; Hessisches Landesarbeitsgericht, v. 22.07.2004, 9 Sa Ga 593/04; LAG Rheinland-Pfalz, v. 22.06.2004, 11 Sa 2096/03).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - 11 Sa 841/05

    Arbeitskampf: Abschluss eines Tarifvertrages; Tarifvertragspluralität im Betrieb

    Die hier gegen gerichtete Berufung hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 22.06.2004 (Az.: 11 Sa 2096/03).
  • ArbG Kiel, 30.06.2006 - 1 Ga 11b/06

    Streik, Krankenhaus, Friedenspflicht, Tarifvertrag, Kündigung,

    Die Untersagung von Streikaufrufen kann im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens durchgesetzt werden (vgl. LAG Schl.-Holst., Urteil vom 10.12.1996, 6 Sa 577/96; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 22.07.2004, 9 Sa Ga 593/04; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.06.2004, 11 Sa 2096/03, jeweils zitiert nach Juris).
  • ArbG Mainz, 14.07.2007 - 3 Ga 19/07
    Dabei bezieht sich die Verfügungsklägerin auf eine Entscheidung des LAG Rheinland - Pfalz vom 22.06.2004 (11 Sa 2096/03, AP Nr. 169 zu Artikel 9 GG Arbeitskampf).
  • ArbG Mainz, 14.07.2007 - 3 Ga 18/07
    Dabei bezieht sich die Verfügungsklägerin auf eine Entscheidung des LAG Rheinland - Pfalz vom 22.06.2004 (11 Sa 2096/03, AP Nr. 169 zu Artikel 9 GG Arbeitskampf).
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